Organisation
Wasserbau und Gewässerunterhalt
Im Kanton Bern obliegt die Wasserbaupflicht an Fliessgewässern grundsätzlich den Gemeinden. Sie erfüllen diese Aufgaben entweder selbst oder können diese Aufgabe an Schwellenkorporationen oder Wasserbauverbände delegieren.
Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) unterstützt die zuständigen Organe bei Planungen zu wasserbaulichen Massnahmen, Unterhaltsarbeiten an Fliessgewässern sowie bei Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekten.
In Zusammenarbeit mit Bund und Kanton leisten die zuständigen Stellen ihren Beitrag, damit die Fliessgewässer ihre vielfältigen Funktionen nachhaltig erfüllen können.
Weitere Infos unter:
https://www.bvd.be.ch/de/start/themen/wasser/wasserbau-und-gewaesserunterhalt.html
Gemeindeverband
Der Wasserbauverband ist eine formelle Verbindung selbstständiger Gemeinden zum Zweck der gemeinsamen Erfüllung der Wasserbaupflicht.
Jede Verbandsgemeinde ist durch ein Mitglied im Vorstand vertreten.
Der Vorstand leitet den Verband.
Abgeordnetenversammlung
Die Abgeordnetenversammlung besteht aus Abgeordneten der Verbandsgemeinden und bildet das oberste Entscheidungsgremium.
Der von der AGV gewählte Vorstand berichtet jährlich über seine Arbeit und legt den Abgeordneten Budget, Jahresrechnung und geplante Projekte zur Genehmigung vor.
Die Aufgaben und Kompetenzen der jeweiligen Organe sind im Organisationsreglement des Wasserbauverbands Obere Gürbe geregelt. Das Reglement wird aktuell überarbeitet.
Präsidium
Nussbaum Niklaus, Vertreter Gemeinde Wattenwil
Wenger Stefan, Vize-Präsident
Schwellenmeister
Wenger Stefan, Vertreter Gemeinde Blumenstein
Weitere Mitglieder
Aerni Markus, Vertreter Gemeinde Forst-Längenbühl
Bucher Heinz, Vertreter Gemeinde Rüeggisberg
Bühlmann Konrad, Vertreter Gemeinde Riggisberg
Schmutz Adrian, Vertreter Gemeinde Burgistein/Gurzelen
Wyss Ronny, Vertreter Gemeinde Wattenwil
Verwaltung
Brigitte Rentsch, Sekretariat
Franziska Schiess, Finanzen